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OVG Sachsen, 10.04.2008 - 4 E 162/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach rechtskräftigem Abschluss eines Klageverfahrens
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 166; ZPO § 114
Erledigungserklärung; Bewilligungsreife; Amtsaufklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 05.06.2007 - 4 K 684/06
- OVG Sachsen, 10.04.2008 - 4 E 162/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.2002 - 11 S 843/02
PKH: rechtzeitige Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Auszug aus OVG Sachsen, 10.04.2008 - 4 E 162/07
Im Übrigen würde auch bei einer nachgereichten - vollständigen - Erklärung, nur eine Bewilligung für die Zukunft und nicht - wie hier - für die Vergangenheit in Betracht kommen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.7.2002, AuAS 2002, 260, m. w. N.).
- OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08
Schule; Prüfung; Behinderung; Zulassung, Chancengleichheit; Rechtsgrundlage; …
Rückwirkung kann das Gericht einem Beschluss über Prozesskostenhilfe frühestens auf den Zeitpunkt beilegen, in dem ihm der formgerechte Antrag samt den etwa erforderlichen Unterlagen vorlag (BGH, Beschl. v. 30.9.1981, NJW 1982, 446; SächsOVG, Beschl. v. 10.4.2008 - 4 E 162/07 -, juris). - SG Lüneburg, 12.09.2011 - S 46 AS 329/11 Eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Eintritt eines erledigenden Ereignisses ist nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise zulässig, wenn das Gericht über einen entscheidungsreifen zulässigen und begründeten Prozesskostenhilfeantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat (z. B. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.4.2008 - 4 E 162/07; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklen-burg-Vorpommern, Beschluss vom 25.7.2006 - 1 O 74/05 - mwN).